30. März 2026
EmpCo-RL: Neue Regeln zur Werbung mit Umweltbezug in knapp 6 Monaten anwendbar

Die sog. EmpCo-Richtlinie (RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, RL (EU) 2024/825) bringt neue Regeln für die Werbung mit Umweltbezug, sog. Green Claims. Damit soll ein hohes Verbraucher- und Umweltschutzniveau erreicht und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen (sog. Greenwashing) geschützt werden. Die Richtlinie gilt branchenübergreifend und ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in nationales Recht musste in allen EU-Staaten bis zum vergangenen Freitag, 27.03.2026, erfolgen. Anwendbar sind die neuen Vorschriften ab dem 27.09.2026.
Drittes UWG-Änderungsgesetz
In Deutschland ist die Umsetzung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rechtzeitig erfolgt. Dieses wurde am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Neue Vorschriften - Das steckt drin
Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel führt u.a. zu neuen per se-Verboten in der sog. Blacklist (§ 3 Abs. 3 UWG) sowie zu einer Konkretisierung des Irreführungsverbots.
Neue Blacklist-Tatbestände - per se-Verbote
Neue Verbotstatbestände in der Blacklist regeln u.a.:
Allgemeine Umweltaussagen dürfen nur verwendet werden, wenn der Unternehmer eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachweisen kann.
Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt werden.
Umweltaussagen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen und nach denen ein Produkt diesbezüglich neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, sind per se verboten.
Werbung mit künftigen Umweltleistungen erfordert Umsetzungsplan
Außerdem wird die Werbung mit künftigen Umweltleistungen streng reguliert:
Hierzu bedarf es u.a. klare, objektiv, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind. Nötig sind dabei auch messbare und zeitgebunde Ziele sowie entsprechende Ressourcen, die für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Der Umsetzungsplan muss regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden.
Kritik aus der Praxis
Aus der Praxis hatte es Kritik gegeben, dass die Richtlinie keine Abverkaufsfristen für bereits vorproduzierte Waren vorsieht. In der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/3327) wurde eine Abverkaufsfrist bis zum 27.03.2027 als angemessen erachtet.
Ebenfalls als kritisch wurde es erachtet, dass der Begriff „Nachhaltigkeitssiegel“ in der Richtlinie nicht hinreichend definiert sei und dadurch Rechtsunsicherheit entstehe. In der Entschließung des Bundestags findet sich daher diesbezüglich ein Hinweis: „… Hierbei ist auch sicherzustellen, dass die Verwendung eingetragener Marken sowie der etablierten Zeichen von Umwelt- und Verbraucherschutzvereinen nicht beeinträchtigt wird…“
Die Gesetzesbegründung ist allerdings rechtlich nicht bindend.
Die EU-Kommission hingegen hat in ihrem Q&A-Papier vom 27.11.2025 etwaigen Abverkaufsfristen eine Absage erteilt. Auch dieses Papier ist rechtlich nicht bindend.
Praxistipps:
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zur Anwendbarkeit der EmpCo-Richtlinie nutzen, um ihre eigene Werbung und Marketingaussagen rechtlich zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Bestandsaufnahme bei verschiedensten Werbemedien
Es empfiehlt sich zunächst eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf Werbung mit umweltbezogenen Angaben - und dies in den unterschiedlichsten Werbemedien, egal ob Website, Online-Shop, Newsletter, Social Media oder Werbeflyer o.ä.
Werbung rechtssicher gestalten
Sodann sollte jede einzelne Werbeaussage mit rechtlicher Expertise im Hinblick auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Nicht EmpCo-konforme Claims sollten an die Rechtslage ab 27.09.2026 angepasst und Mitarbeitende entsprechend geschult werden. /ug
Weitere Informationen:
News vom 28. März 2026: 3 wichtige Basics für Unternehmen zur EmpCo-RL
News vom 12. März 2026: Drittes UWG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/3327)
EmpCo-Richtlinie: RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, RL (EU) 2024/825
