KI-Kennzeichnung: EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten

Ab 02. August 2026 müssen Deep Fakes, z.B. in der Werbung und geschäftlicher Kommunikation, als KI-generiert oder -manipuliert gekennzeichnet werden. Das ergibt sich aus Art. 50 KI-Verordnung (KI-VO).
Nutzer sollen erkennen können, ob Inhalte KI-generiert oder -manipuliert sind. Auf diese Weise soll Fehlinformationen und Täuschungen vorgebeugt werden. Gestern hat die EU-Kommission Leitlinien zur KI-Kennzeichnung veröffentlicht.
Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
Gut zu wissen: Nicht alle KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden.
Die Transparenzpflicht nach der KI-Verordnung gilt nur für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte. Danach müssen Betreiber von KI-Systemen offenlegen:
- Deep Fakes - KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die „echten“ Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und die fälschlicherweise als authentisch wahrgenommen werden;
- KI-generierter oder manipulierter Text, der veröffentlicht wurde, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, die keiner menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und bei keine redaktionelle Verantwortung durch eine Person übernommen wurde;
- KI-Chatbots, die ohne transparenten Hinweis eingesetzt werden.
Wann ist grundsätzlich keine Kennzeichnung erforderlich?
- Die Transparenzpflicht gilt nicht, wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde. Wichtig ist, dass eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt.
- Bei rein privater Nutzung von KI-Inhalten ist eine Kennzeichnung grundsätzlich entbehrlich.
- KI-Inhalte, die offensichtlich und erkennbar fiktiv sind, müssen grundsätzlich ebensowenig als solche gekennzeichnet werden wie
- Inhalte, bei denen nur technische Verbesserungen vorgenommen wurden, wie zum Beispiel Rauschunterdrückung, Farb- oder Zuschnittanpassungen.
Symbole zur Kennzeichnung sollen für Transparenz sorgen
Die EU-Kommission hat Icons erarbeitet, die die Einhaltung von Artikel 50 Absatz 4 der KI-VO unterstützen sollen. Die Verwendung dieser EU-Symbole ist fakultativ. Die Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 50 KI-VO sind jedoch verpflichtend
Leitlinien der Kommission zu Transparenzpflichten
In den gestern veröffentlichten Leitlinien wird klargestellt, welche Anbieter und Betreiber die Transparenzpflichten für interaktive KI-Systeme sowie die Kennzeichnung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten erfüllen müssen.
Die Leitlinien erläutern bestimmte Konzepte sowie Ausnahmen und Beispiele. Dazu gehören interaktive KI-Systeme wie Chatbots, synthetische Inhalte, einschließlich teilweise oder vollständig KI-generierter Texte, Deepfakes und KI-generierter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Außerdem enthalten sie Beispiele für einschlägige Ausnahmen wie Standardbearbeitung, z. B. Rechtschreibung und Grammatikkorrektur.
Schließlich wird in den Leitlinien erläutert, wie die Einhaltung der Transparenzpflichten des KI-Gesetzes nachgewiesen werden kann. Hier wird u.a. auch Bezug auf die Einhaltung eines Verhaltenskodex eingegangen. Der Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten wurde von unabhängigen Experten mit Beiträgen von Hunderten von Interessenträgern ausgearbeitet.
Praxistipps:
Unternehmen sollten sich mit den neuen Vorgaben unbedingt vertraut machen und zum Beispiel an folgende Schritte denken:
- KI-Check: Wo wird überall im Unternehmen KI eingesetzt? Welche Systeme generieren oder manipulieren Inhalte?
- Welche Inhalte sind zu kennzeichnen und wo greift eine der Ausnahmen?
- Wie wird die Dokumentation vorgenommen?
- Welche Vertrage mit Dienstleistern müssen im Hinblick auf KI-Nutzung angepasst werden?
- Haben Sie Ihre Mitarbeitenden (z.B. aus Marketing, Kommunikation, Redaktion u.a.) im Hinblick auf KI-Kennzeichnung schulen lassen?
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20.07.2026 >>
Leitlinien der EU-Kommission zur Transparenz von KI-generierten Inhalten >>
Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten >>
News vom 19.05.2026 // OLG Hamm: Unternehmen haftet für falsche Angaben seines KI-Chatbots >>
