FAQ zum Wettbewerbsrecht
1.
Wettbewerbsrecht: Kartellrecht und UWG -
Wo ist der Unterschied?
Das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) dient dazu, die Freiheit des Wettbewerbs an sich zu schützen. Es soll eine Monopolisierung und die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht verhindern.
Das Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) dient dagegen dazu, die Spielregeln, das "Wie" des Wettbewerbs zwischen Konkurrenten festzulegen. Es soll vor unlauteren Geschäftspraktiken der Konkurrenz schützen und einen fairen Wettbewerb sichern.
2.
Was regelt das UWG?
Das UWG verbietet verschiedene unlautere Geschäftspraktiken, wie z.B.
- irreführende oder
- intransparente Werbung,
- aggressive Geschäftspraktiken,
- Verstöße gegen Marktverhaltensregeln
- unzulässiges Direktmarketing, etc.
Siehe dazu auch die Ausführungen unter Wettbewerbsrecht UWG.
3.
Was ist eine Abmahnung?
Wer gegen Vorschriften des UWG verstößt, also zum Beispiel in irreführender Weise wirbt, muss ggf. mit einer Abmahnung rechnen. Unerheblich ist, ob der Wettbewerbsverletzer sich ganz bewusst über die Vorschrift hinwegsetzt oder aus Unwissenheit handelt.
Die Abmahnung ist im UWG vorgesehen. Damit erfolgt die Aufforderung gegenüber dem Wettbewerbsverletzer, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Das bedeutet, der Verletzer verpflichtet sich, das rechtswidrige Verhalten abzustellen und in Zukunft nicht zu wiederholen. Damit kann die gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs vermieden werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Unterlassungserklärung für den Fall der Zuwiderhandlung die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht.
4.
Wer darf abmahnen?
Die Abmahnung darf von klagebefugten Mitbewerbern und qualifizierten Wirtschafts- und Verbraucherverbänden ausgesprochen werden. Außerdem sind u.a. Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern klagebefugt.
5.
Was kostet eine Abmahnung?
Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Abmahnende vom Wettbewerbsverletzer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen (sog. Aufwendungsersatz). Die Höhe der Kosten, die mit einer Abmahnung verbunden sein können, hängen u.a. davon ab, wer abmahnt.
Während Abmahnungen durch Mitbewerber bzw. deren Anwälte Kosten zwischen 400 und 2.000 Euro oder ggf. mehr verursachen können, machen klagebefugte Verbände üblicherweise einen pauschalierten Aufwendungsersatz geltend. Dieser kann rund 350 Euro betragen.
6.
Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen und z. B. prüfen:
- Wann haben Sie die Abmahnung erhalten? Notieren Sie das Datum des Eingangs.
- Ist der Abmahnende berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen?
- Welche Frist wird gesetzt? Es laufen kurze Fristen, nach deren Verstreichen der Abmahnende meist eine Klage in Aussicht stellt.
- Wurden die für eine Abmahnung geltenden Formalien eingehalten?
- Handelt es sich um eine berechtigte Abmahnung? Es gibt eine Vielzahl von möglichen Wettbewerbsverstößen. In der Abmahnung selbst sollten der Sachverhalt und die rechtliche Einordnung dargestellt sein.
Es gibt rund um eine Abmahnung zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine rechtliche Überprüfung. Lassen Sie die Abmahnung daher unbedingt rechtlich überprüfen.
7.
Wie kann ich Abmahnungen vorbeugen?
Gerade im Hinblick auf die Dynamik des Wettbewerbsrechts und angrenzender Nebengesetze ist es wichtig, hier neue Vorschriften und Rechtsprechung im Blick zu halten.
Holen Sie sich rechtzeitig, am besten VOR Veröffentlichung Ihrer Werbung, Website, etc., rechtliche Expertise von erfahrenen Expertinnen und Experten ein.
