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26. Mai 2026

Widerrufsbutton-Pflicht gilt ab 19.06.2026 - Was KMU jetzt wissen sollten

Symbolbild Laptop

Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen einen sogenannten Widerrufsbutton auf ihrer Website, ihrer App o.ä. bereitstellen. 

Die neue Pflicht betrifft Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen. Diese gilt für Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, also etwa Webseiten, Anwendungen und Apps. 

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Button, oder auch eine andere entsprechende Widerrufsfunktion, soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, einen online geschlossenen Vertrag einfach elektronisch zu widerrufen, quasi als unkompliziertes Pendant zum Online-Vertragsabschluss selbst.

Die Funktion muss für Verbraucher:

  • leicht auffindbar,
  • durchgängig verfügbar und
  • eindeutig beschriftet sein.

Das bedeutet:

Die Widerrufsfunktion muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein.

Sie ist auf der Online-Benutzeroberfläche hervorgehoben zu platzieren. 

Für eine eindeutige Beschriftung muss der Widerrufsbutton eine Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen“ oder eine ähnlich eindeutige Formulierung tragen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Relevant ist die Pflicht insbesondere für:

  • Online-Shops
  • digitale Dienstleistungen, z.B. auch Online-Kurse

Entscheidend ist, ob auf der Website ein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommt und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Eine Differenzierung nach Unternehmensgrößen gibt es nicht, sodass die Pflicht auch für Kleinunternehmen gilt. 

Wann besteht keine Pflicht?

In vielen Fällen ist kein Widerrufsbutton erforderlich, etwa bei:

  • reinen B2B-Angeboten
  • Verträge, die nicht über eine digitale Benutzeroberfläche geschlossen werden (z.B. per E-Mail oder Telefon).

Was können die Konsequenzen bei Verstößen sein?

Fehlt ein erforderlicher Widerrufsbutton, können die Folgen sein: 

  • Abmahnungen
  • U.U.  verlängerte Widerrufsfristen
  • Bußgelder.

Fazit

Der Widerrufsbutton wird ab 19.06.2026 für viele KMU relevant. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Website betroffen ist und ob bestehende Buchungs- oder Checkout-Prozesse angepasst werden müssen. Besonders Unternehmen mit digitalen Angeboten sollten ihre Website rechtzeitig rechtlich und technisch überprüfen lassen.

Weiterführende Informationen:

Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts, BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 05.02.2026 

Überblick zum Wettbewerbsrecht (UWG)

FAQ zum Wettbewerbsrecht

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