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Das Wettbewerbsrecht ist ständig in Bewegung ... Erfahren Sie hier, was es beispielsweise Neues in Rechtsprechung und Gesetzgebung gibt ... und was sonst noch so interessant ist - oder noch werden könnte. 

 

31. März 2026

„Klimafreundlich“, „ökologisch“ & Co. … 

Wer setzt eigentlich die EmpCo-Richtlinie durch?

Blick nach oben in die Baumkrone
Foto: David Emrich/ unsplash

Die EmpCo-Richtlinie ändert die Vorschriften zur Werbung mit Green Claims und sonstiger Marktkommunikation mit Umweltbezug. Ab dem 27.09.2026 sind die neuen Regeln anwendbar. Wie aber werden diese neuen Vorschriften dann durchgesetzt?

  1. Die EmpCo-Richtlinie selbst ist nicht direkt anwendbar. 

Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL). Diese ist in den EU-Mitgliedstaaten jeweils im nationalen Recht umgesetzt. Entsprechend sind dort nun jeweils Änderungen erforderlich.

2. In Deutschland ist die UGP-RL im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Dieses erfährt mit dem Dritten UWG-Änderungsgesetz die Änderungen, die die EmpCo-RL mitbringt. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf Ende Januar 2026 gebilligt.

Private Rechtsdurchsetzung

3. Die Durchsetzung der Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb ist seit jeher und in erster Linie in private Hände gelegt. Das UWG sieht vor, dass Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, u.a. von:

  • Mitbewerbern,
  • Qualifizierten Wirtschaftsverbänden,
  • Qualifizierten Verbraucherverbänden

Unterlassungsanspruch und Abmahnung

4. Das UWG sieht zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen das Instrument der Abmahnung vor. Nach meiner Erfahrung ist dies ein äußerst effektives Instrument, mit dem sich Wettbewerbsverstöße rasch außergerichtlich abstellen lassen. Sofern eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Anspruchsteller und dem Wettbewerbsverletzer nicht möglich ist, kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben werden.

Weitere Rechtsfolgen

5. Weitere Rechtsfolgen von Verstößen gegen Vorschriften der EmpCo-RL können aber auch z.B. Schadensersatzansprüche sein. Bei einem weit verbreiteten Verstoß in mehreren EU-Mitgliedstaaten kann u.U. auch eine Geldbuße von bis zu 4% des Jahresumsatzes verhängt werden.

Weitere Informationen:

News vom 28.03.2026: 3 wichtige Basics für Unternehmen zur EmpCo-RL

News vom 30.03.2026: EmpCo-RL: Neue Regeln zur Werbung mit Umweltbezug in knapp 6 Monaten anwendbar

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